Betriebskostenabrechnung
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Betriebskostenabrechnung

Ersparen Sie sich den Ärger mit den Mietern bei den jährlichen Betriebskosten und lassen Sie diese von den Profis erstellen. Die Erstellung von Betriebs-
kostenabrechnungen ist auch als Einzelleistung möglich!

Nach der gesetzlichen Definition im Sinne von §1 Absatz 1 der Betriebskosten-
verordnung, sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen.

Zur Betriebskostenabrechnung gehören:

 Kosten Hauswart
 Kosten Sach- und Haftpflichtversicherung
 Kosten für die Schornsteinreinigung
 Kosten für den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage oder
   des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten
   Verteileranlage
 Betrieb der Einrichtung für die Wäschepflege
 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
 Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung
 Kosten des Betriebs der Heizungsanlage oder der gewerblichen Lieferung
   von Wärme
 Kosten des Betriebs und Wartung von Warmwasserversorgungsanlagen
 Kosten der Beleuchtung
 Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren
 Kosten der Schädlingsbekämpfung und der Hausreinigung
 Kosten für den Betrieb der Personen- und Lastenaufzügen
 Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
 Kosten für die Gartenpflege
 Sonstige Betriebskosten