Sondereigentum
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Sondereigentum

Die zwei Hauptaufgabenbereiche des Sondereigentums sind zum einen Vermietung und zum anderen Mieterbetreuung.

Vermietung:

 Übergabe der Räumlichkeiten mit der Erstellung der Übergabeprotokolle und    Weitergabe der aktuellen Zählerstände an die beauftragten Ablesedienste
 Erstellung von Abnahmeprotokollen
 Neuvermietung
 Überwachung der erforderlichen Renovierungsarbeiten
 Prüfung der Kündigungen, Wohnungsabnahme
 Auf Wunsch separates Miettreuhandkonto (mit Verzinsung und gebührenfrei)


Mieterbetreuung:

 Ordnungsgemäße Führung von Mieterakten
 Verbuchung von geleisteten Zahlungen
 Unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge    bei der Kontrolle der Mieteingänge
 Einleitung von Mahnverfahren
 Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von Zahlungsrückständen für Miete    und Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
 Bearbeitung schriftlicher und telefonischer Mieteranfragen sowie Regelung    von Beschwerden
 Wohnungsbegehungen und Abstellung vorhandener Mängel