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WEG-Verwaltung

Wir übernehmen die in den §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelten Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung.

Dazu zählen:

 Durchführung und Einberufung der Eigentümerversammlungen, mindestens    1x pro Jahr
 Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
 Abschluss von Liefer- und Versicherungsverträgen
 Ermittlung der Wohngelder der einzelnen Wohnungen sowie die jährliche    Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes
 Zeitnahes Mahnen offener Hausgelder und Überwachung des regelmäßigen    Hausgeldeingangs
 Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
 Auswahl, Beauftragung und Kontrolle von Instandsetzungsnotwendigkeiten    sowie Einholung der entsprechenden Kostenangeboten und Abstimmung bei    größeren Arbeiten mit dem Verwaltungsbeirat
 Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere die Führung    eines Bankkontos für jedes Verwaltungsobjekt
 Überwachung des Unterhaltszustandes der Liegenschaft