Wir übernehmen die in den §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelten
Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung.
Dazu zählen:
Durchführung und Einberufung der Eigentümerversammlungen, mindestens
1x pro Jahr
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
Abschluss von Liefer- und Versicherungsverträgen
Ermittlung der Wohngelder der einzelnen Wohnungen sowie die jährliche
Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplanes
Zeitnahes Mahnen offener Hausgelder und Überwachung des regelmäßigen
Hausgeldeingangs
Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
Auswahl, Beauftragung und Kontrolle von Instandsetzungsnotwendigkeiten
sowie Einholung der entsprechenden Kostenangeboten und Abstimmung bei
größeren Arbeiten mit dem Verwaltungsbeirat
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere die Führung
eines Bankkontos für jedes Verwaltungsobjekt
Überwachung des Unterhaltszustandes der Liegenschaft