Ersparen Sie sich den Ärger mit den Mietern bei den jährlichen Betriebskosten und lassen Sie diese von den Profis erstellen. Die Erstellung von Betriebs- kostenabrechnungen ist auch als Einzelleistung möglich!
Nach der gesetzlichen Definition im Sinne von §1 Absatz 1 der Betriebskosten- verordnung,
sind Betriebskosten die Kosten, die dem Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen.
Zur Betriebskostenabrechnung gehören:
Kosten Hauswart
Kosten Sach- und Haftpflichtversicherung
Kosten für die Schornsteinreinigung
Kosten für den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage oder
des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage
Betrieb der Einrichtung für die Wäschepflege
Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung
Kosten des Betriebs der Heizungsanlage oder der gewerblichen Lieferung von Wärme
Kosten des Betriebs und Wartung von Warmwasserversorgungsanlagen
Kosten der Beleuchtung
Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren
Kosten der Schädlingsbekämpfung und der Hausreinigung
Kosten für den Betrieb der Personen- und Lastenaufzügen
Kosten für die Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Kosten für die Gartenpflege
Sonstige Betriebskosten