Die zwei Hauptaufgabenbereiche des Sondereigentums sind zum einen Vermietung und zum anderen Mieterbetreuung.
Vermietung:
Übergabe der Räumlichkeiten mit der Erstellung der Übergabeprotokolle und
Weitergabe der aktuellen Zählerstände an die beauftragten Ablesedienste
Erstellung von Abnahmeprotokollen
Neuvermietung
Überwachung der erforderlichen Renovierungsarbeiten
Prüfung der Kündigungen, Wohnungsabnahme
Auf Wunsch separates Miettreuhandkonto (mit Verzinsung und gebührenfrei)
Mieterbetreuung:
Ordnungsgemäße Führung von Mieterakten
Verbuchung von geleisteten Zahlungen
Unter Berücksichtigung gesondert abzurechnender Mehrwertsteuerbeträge
bei der Kontrolle der Mieteingänge
Einleitung von Mahnverfahren
Gerichtliche Verfolgung und Eintreibung von Zahlungsrückständen für Miete
und Nebenkosten und Kaution durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt
Bearbeitung schriftlicher und telefonischer Mieteranfragen sowie Regelung
von Beschwerden
Wohnungsbegehungen und Abstellung vorhandener Mängel